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#312 Gemischtrassige und gleichgeschlechtliche Ehen

January 14, 2016
Q

Sehr geehrter Prof. Craig,

zunächst herzlichen Dank für Ihren Dienst – ich schätze ihn sehr!

Meine Frage betrifft ein bekanntes Argument zugunsten der gleichgeschlechtlichen Ehe. Es beruht im Wesentlichen auf der Aussage, es sei falsch gewesen, gemischtrassige Ehen per Gesetz zu verbieten. Da das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen mit dem Verbot gemischtrassiger Ehen verglichen werden kann, sollten auch gleichgeschlechtliche Ehen zugelassen werden.

Das Argument findet offenbar große emotionale und rhetorische Zustimmung. Könnten Sie etwas dazu sagen? Trifft dieses Argument? Könnte man nämlich einen relevanten Unterschied zwischen gemischtrassigen Ehen und gleichgeschlechtlichen Ehen ziehen, so ginge das genannte Argument ins Leere. Ich habe zwar schon so einiges zu diesem Unterschied gehört, bin aber gespannt, was Sie dazu sagen.

Danke.

Zachary

<ul><li>United States</li></ul>

Dr. Craig

Dr. craig’s response


A [

Was man aus der Rechtmäßigkeit gemischtrassiger Ehen lernen kann, ist einfach gesagt: So, wie das Gesetz im Hinblick auf die Rasse Heiratswilliger blind sein muss, so muss es auch blind sein im Hinblick auf die sexuelle Ausrichtung Heiratswilliger. Genau wie Menschen, die zu heiraten beabsichtigen, nicht auf der Basis ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden dürfen, so dürfen sie auch nicht aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden. Wenn zwei Menschen den Staat um das Recht zu heiraten ersuchen, so hat der Staat keine Fragen über ihre ethnische Herkunft oder zu ihrer geschlechtlichen Ausrichtung zu stellen. Gesetze, die den Wunsch heiratswilliger Personen aufgrund verschiedener ethnischer Herkunft diskriminieren, sind verfassungswidrig, und verfassungswidrig sind auch Gesetze, die den Ehewunsch Heiratswilliger aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung diskriminieren.

Daher ist auch die Bezeichnung „Schwulenehe“ (den Sie so sorgfältig vermieden haben) so missverständlich. Gesetze, die eine Schwulenehe erlauben, wären eindeutig verfassungswidrig, da sie gegenüber der sexuellen Ausrichtung der Personen gerade nicht blind wären. Solche Gesetze sanktionierten die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare ja nur dann, wenn die Paare auch wirklich homosexuell sind, doch genau damit achten sie auf die sexuellen Ausrichtung und diskriminierten damit Heterosexuelle, die eine Ehe mit einem gleichgeschlechtlichen Partner eingehen wollten. Zur Wiederholung: Wie das Gesetz gegenüber der ethnischen Herkunft einer Person blind sein muss, so darf es auch ihre sexuelle Ausrichtung nicht ins Kalkül ziehen. Gesetze, die die Schwulenehe sanktionierten, wären verfassungswidrig (um nicht zu sagen: undurchsetzbar!). Die Gesetze, die die Ehe regeln, haben keine Stellung zur sexuellen Orientierung zu nehmen. Doch genau das ist unser status quo! Dem gegenwärtigen status quo nach wird niemandem das Recht verweigert, die Ehe aufgrund seiner sexuellen Ausrichtung einzugehen! Zwei Heterosexuelle, zwei Homosexuelle oder ein Heterosexueller und ein Homosexueller – dürfen heiraten, ohne jede Frage, genau wie Menschen verschiedener ethnischer Herkunft die Ehe eingehen dürfen – ohne jede Frage! Nach Bundesgesetz dürfen sie allerdings keine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen (egal welcher ethnischer Herkunft oder geschlechtlicher Ausrichtung sie sein mögen), einfach aus dem Grund, weil es so etwas nicht gibt. Die Ehe ist von ihrem Wesen her die Verbindung zwischen Mann und Frau. Die sexuelle Orientierung der Eheleute dagegen ist wie ihre Rasse etwas, wofür sich das Gesetz nicht zu interessieren hat.

Die Legalität gemischtrassiger Ehen stützt die gegenwärtigen Gesetze, die gegen ethnische Herkunft und geschlechtliche Ausrichtung Heiratswilliger indifferent sind. Wer die Ehe neu definieren will, so dass sie nicht länger die Verbindung zwischen Mann und Frau bedeutet, muss mit einem anderen Argument aufwarten als mit einem Hinweis auf die gemischtrassigen Ehen!

Die eigentliche Frage, so scheint mir, lautet: Ist die Ehe etwas existentiell Vorgegebenes, oder ist sie nur ein gesellschaftliches Konstrukt, wie es bei der vorgeschriebenen Fahrtrichtung der Autos (rechte oder linke Straßenseite) der Fall ist? Wer die gleichgeschlechtliche Ehe befürwortet, will die Ehe selbst dekonstruieren, so dass das, was bislang als Ehe gilt, zur Frage der Übereinkunft wird. Sobald wir in diese Richtung aufbrechen, ist alles möglich: Ein Mann und zwei Frauen, ein Mann und ein Kind, zwei Männer und eine Ziege usf. Ich sehe deshalb überhaupt keinen Grund, weshalb wir diese Richtung einschlagen sollten.

(Übers.: I. Carobbio)

Link to the original article in English: /Inter-Racial-Marriage-and-Same-Sex-Marriage

- William Lane Craig